Master of Law mit Zusatzfach

Parallel zum Master of Law kann je nach Interessensgebiet ein Zusatz- bzw. Nebenfach zu 30 ECTS-Kreditpunkten an einer der anderen Fakultäten der Universität Freiburg absolviert werden.

Das Masterdiplom wird erst verliehen, wenn alle Leistungen in Recht und im gewählten Zusatzfach erbracht worden sind. Die im Zusatzfach erhaltenen Noten zählen bei der Entscheidung über das Bestehen des MLaw nicht. In der Diplomurkunde werden der Master of Law sowie das Zusatzfach mit dem jeweils erlangten Prädikat ausgewiesen.

Wählbar sind fast alle Zusatzfächer, die an der Universität Freiburg angeboten werden, wie z.B. Betriebswirtschaft, Geschichte oder Psychologie.

Hier eine Übersicht der Angebote:

Bei weiteren Fragen zum Zusatzfach steht das Dekanat der für das Zusatzfach zuständigen Fakultät zur Verfügung.

Wissenswertes zum MLaw mit Zusatzfach

  • Einschreibung

    Studierende können sich für den Studiengang «Master of Law mit Zusatzfach» einschreiben, wenn sie die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang «Master of Law» erfüllen.

    Die Einschreibung kann zu Beginn des Studiums im Rahmen der Immatrikulation (via INSCRUNI, für Studierende, die ihren Bachelor of Law nicht in Freiburg erlangt haben), beim Studiengangwechsel vom Bachelor of Law in den Master of Law nach bestandenem IUR III bzw. IUR TP IV-Examen (via Myunifr) oder später im Verlauf des Studiums (via Myunifr) erfolgen, spätestens aber vor dem Ende der Frist für die Einschreibung in die letzte Examenssession. Die Fristen der Fakultät, welche das Zusatzfach anbietet, sind zu beachten.

    Master of Law-Studierende, welche mit dem Zusatzfach die maximale Anzahl von 120 ECTS-Kreditpunkten überschreiten würden, dürfen kein Zusatzfach wählen.

  • Zusatzfach und Mobilität

    Wer im Rahmen des Zusatzfachs Leistungen ausserhalb der Universität Freiburg erbringen und für das Zusatzfach anerkennen lassen möchte, hat die Regeln und das Verfahren zu beachten, die an der Fakultät der Universität Freiburg gelten, die das Zusatzfach anbietet.

  • Wechsel des Zusatzfaches

    Master of Law Studierende, die für ein Zusatzfach eingeschrieben sind, können dieses wechseln. Vorbehalten bleiben die Fristen und weiteren Vorgaben der Fakultät, die das Zusatzfach anbietet. Diese Fakultät entscheidet auch, ob vor dem Wechsel erlangte ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden.

  • Abmeldung

    Studierende, die das gewählte Zusatzfach aufgeben möchten, können via Myunifr jederzeit in den Studiengang «Master of Law» wechseln.

    Wechsel, die während einer Examenssession beantragt werden, können durch das Dekanat erst vier Wochen nach Bekanntgabe der Resultate vollzogen werden.