Anerkennung von Studienleistungen
Outgoing Students
Die Anerkennung von Prüfungen und/oder schriftlichen Arbeiten, die Freiburger Studierende an einer anderen Fakultät in der Schweiz oder im Ausland erbracht haben, erfolgt nach den Richtlinien der Äquivalenzkommission. Vor der Abreise wird keine Anerkennungsgarantie gegeben. Mobilitätsstudierende beantragen die Anerkennung nach ihrer Rückkehr schriftlich bei der Äquivalenzkommission.
Incoming Students / Gaststudierende
Gaststudierende von Schweizer und ausländischen Universitäten müssen sich an ihrer Heimuniversität über die Anerkennung von in Freiburg erbrachten Studienleistungen informieren.
Die Notenbestätigungen – Transcript of records
Am Ende der Prüfungssession wird für die Mobilitätsstudierenden eine Notenbestätigung erstellt. Das Original wird vom Erasmusbüro der Fakultät an die Koordinatorin oder den Koordinator der Heimuniversität geschickt. Auf Wunsch erhalten die Studierenden eine Kopie.
Die Studierenden, die Prüfungen an anderen Fakultäten abgelegt haben, können einen «Transcript of Records» bei der Dienststelle für internationale Beziehungen beantragen. Dieser listet alle erbrachten Leistungen in einem Dokument. Dem Antrag muss eine Kopie aller Resultate sowie eine Kopie des «blauen Hefts» beigelegt werden.
Die Noten können über Gestens eingesehen werden und werden weder per Telefon, noch per Email oder Fax mitgeteilt. Studierende der Schweizer Mobilität erhalten die Notenbestätigung im Original.
Notenskala
Die Universität Freiburg verwendet die Schweizer Notenskala von 1 bis 6. Die Note 6 ist die beste, 1 die schlechteste. Ab der Note 4 ist eine Prüfung bestanden. Mit einer Note niedriger als 4 ist die Prüfung nicht bestanden. Halbe Noten können vergeben werden. Die Umrechnung der Noten in ein anderes System ist nicht möglich.
Anerkennung
Reglement 2023
Auslandaufenthalt
Mobilität Schweiz
Merkblatt und Anerkennungsformulare
BeNeFri
Uni-Wechsel
Anerkennung
Reglement 2013
Auslandaufenthalt
Mobilität Schweiz
BeNeFri