BeNeFri: Mehr Wahlmöglichkeiten im Master

Das Abkommen zwischen den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg erweitert das Studienangebot im Masterprogramm auf sinnvolle Weise. Das BeNeFri-Abkommen erlaubt den Masterstudierenden, Kurse an den beiden Partneruniversitäten zu besuchen. Die Studierenden wählen aus einer Vielzahl von Veranstaltungen und lernen den Alltag an einer anderen juristischen Fakultät kennen.

Modalitäten

Studierende von Freiburg

Mit BENEFRI studieren
  • Einzig Studierende mit einem Bachelorabschluss der Rechtswissenschaften, und in Freiburg im Master of Law eingeschrieben sind, können Master of Law Kurse an den beiden Partneruniversitäten besuchen und deren Anerkennung beantragen (fast ausnahmslos oder unter besonderen Voraussetzungen).

  • Unter Vorbehalt des Abkommens der Heimuniversität gilt das Angebot auch für die Austauschstudierende in Freiburg und ist besonders im Europarecht eine attraktive Option. Austauschstudierende müssen die Anerkennung der Studienleistungen mit der Universität im Heimatland klären.

Prüfungen
  • Bitte beachten Sie die Prüfungsmodalitäten und insbesondere die Fristen für die Prüfungseinschreibung, die an Ihrer Gastuniversität gelten (Bern und / oder Neuenburg). 
  • Bitte beachten Sie auch, dass es gelegentlich zu Terminüberschneidungen zwischen einer Prüfung an der Gastuniversität und einer Prüfung in Freiburg kommen kann. Dies kann gegebenenfalls bedeuten, dass der/die Studierende auf eine der beiden Prüfungen verzichten muss, da nicht garantiert werden kann, dass eine Lösung gefunden werden kann, insbesondere wenn es sich um zwei schriftliche Prüfungen handelt.
Allgemeine Anerkennungsprinzipien
  • Bitte konsultieren Sie das Merkblatt der Äquivalenzkommission

Studierende von Bern und Neuenburg

Mit BENEFRI studieren
  • Einzig Jus-Studierende mit einem Bachelorabschluss an ihrer Heimunivesität können Semesterkurse auf dem Niveau Master of Law an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg besuchen. Der Zugang zu Seminaren bleibt vorbehalten. Kein Zugang zu den Blockkursen.
  • Studierende anderer Fakultäten ohne Bachelor of Law Abschluss, die einen Kurs im Recht in Freiburg besuchen möchten, können nur die Kurse auf dem Niveau Bachelor of Law besuchen.
Prüfungen
  • Bitte beachten Sie die Prüfungsmodalitäten und insbesondere die Fristen für die Prüfungseinschreibung, die durch myUniFR gemacht werden muss.
  • Bitte beachten Sie auch, dass es gelegentlich zu Terminüberschneidungen zwischen einer Prüfung an der Herkunftsuniversität und einer Prüfung in Freiburg kommen kann. Dies kann gegebenenfalls bedeuten, dass der/die Studierende auf eine der beiden Prüfungen verzichten muss, da nicht garantiert werden kann, dass eine Lösung gefunden werden kann, insbesondere wenn es sich um zwei schriftliche Prüfungen handelt.
Allgemeine Anerkennungsprinzipien
  • Es liegt in der Verantwortung der Studierenden sich an Ihrer Fakultät vorgängig über die Bedingungen der Anerkennung zu informieren.

Anerkennung

für die Studierenden von Freiburg

Merkblätter und Formulare für die Anerkennung der Studienleistungen

Kontakte

Anerkennung: 
Rachele Tiziani Tanner
 E-Mail

Allgemeine Fragen: 
Ingrid Kramer
 E-Mail