Blockkurse
Blockkurse sind dreiwöchige Intensivkurse mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 Studierenden pro Kurs. Die Prüfung, mündlich oder schriftlich, findet unmittelbar am Ende des Kurses statt. Blockkurse werden zu Beginn jeden Semesters angeboten. Sie beschäftigen die Studierenden drei Wochen lang vollzeitlich.
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Anmeldung
- Studierende, welche einen Blockkurs belegen möchten, müssen sich während der Anmeldefrist anmelden. Die Anmeldedaten sind auf der Seite Informationen zu den Prüfungen zu finden.
- Die Anmeldung zu einem Blockkurs ist nur möglich, wenn man über ein aktives myUnifr-Konto verfügt.
ACHTUNG: Studierende, die für ihren Master of Law die Universität wechseln und nach Freiburg kommen, können in ihrem ersten Semester in Freiburg keinen Blockkurs belegen. - Die Austauschstudierenden werden gebeten, sich an das Verfahren zu halten, welches ihnen durch das Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftliche Fakultät mitgeteilt wurde. Kontakt: ius-mobility@unifr.ch
- Damit ein Blockkurs durchgeführt wird, müssen grundsätzlich mindestens zehn Studenten bzw. Studentinnen teilnehmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, behält der Dozent oder die Dozentin den Blockkurs bei oder wandelt ihn in ein Seminar um.
- Die Anmeldung für den Blockkurs erfolgt direkt über das myUnifr-Konto der Studierenden (Anleitung unter «Nützliche Dokumente»).
- Bei erfolgter Anmeldung wird nach Ablauf der Anmeldefrist die Rechnung für die Blockkursgebühren in das myUnifr-Konto hochgeladen. Sobald die Rechnung auf dem Portal verfügbar ist, wird eine Nachricht an die Mailadresse @unifr.ch verschickt und eine Mitteilung erscheint im Portal myUnifr. Die Bezahlung erfolgt online (Anleitung unter «Nützliche Dokumente»). Es werden keine Rechnungen per Post verschickt.
Empfehlung: Bitte prüfen Sie nach Ablauf der Anmeldefrist, ob Sie Ihre Rechnung in Ihrem myUniFR-Konto erhalten haben. Sollten Sie für einen/mehrere Blockkurs/e eingeschrieben sein, aber in Ihrem Konto keine Rechnung finden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Dekanat (ius-examens@unifr.ch). Warten Sie nicht den Ablauf der Zahlungsfrist ab um sich zu melden! -
Blockkursgebühr
CHF 30.-
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Zahlung
Die Zahlung für den Blockkurs muss innerhalb der vom Dekanat mitgeteilten Fristen getätigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, wird der/die Studierende vom Blockkurs abgemeldet. Dabei zählt der betroffene Blockkurs nicht als Misserfolg. Eltern oder Verwandte können im Falle einer Verzögerung nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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Informationen zu den einzelnen Blockkursen
Informationen rund um den einzelnen Blockkurs (Zeit, Ort, Dokumentation, usw.) werden vom zuständigen Lehrstuhl rechtzeitig abgegeben. Bitte überprüfen Sie regelmässig Ihren E-Maileingang UNIFR sowie MOODLE.
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Modulanpassungen
Bis Ende der ersten Kurswoche des Blockkurses kann das Modul (Semesterkurs, Spezialkredit, Zusatzleistung) angepasst werden. Danach ist keine Anpassung mehr möglich.
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Der 1. Kurstag
Das Dekanat empfiehlt den Studierenden, welche auf der Warteliste sind, am ersten Kurstag zu erscheinen. Sollten eingeschriebene Studierende abwesend sein, kann der Professor / die Professorin den freien Platz an Studierende weitergeben, welche auf der Warteliste stehen, um den Blockkurs aufzufüllen.
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Abwesenheit vom Blockkurs
- Das Nichterscheinen an eine Prüfung gilt als Misserfolg.
- Vorbehalten bleiben Rückzüge wegen höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen). Mit dem Einverständnis des/der Examensdelegierten ist ein schriftliches Gesuch mit entsprechenden Belegen einzureichen und an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu adressieren.
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Begründete Abwesenheit, Gültigkeit des Blockkurses anlässlich einer Abwesenheit
- Sobald die Abwesenheit drei ganze Tage dauert, kann der Blockkurs nicht mehr validiert werden.
- Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ius-examens@unifr.ch
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Rückerstattung der Blockkursgebühr
- Das Dekanat erstattet die Blockkursgebühren jenen Studierenden zurück, welche nach dem Start des Blockkurses weiterhin auf der Warteliste stehen.
- Studierende, welche den Blockkurs abbrechen oder sich erst nach Ablauf der gesetzten Frist abmelden, erhalten keine Rückerstattung.