Strafrecht I
UE-DDR.00625

Dozenten-innen: Mäder Stefan
Kursus: Bachelor
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung
ECTS: 12
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2024, FS-2025

Die Vorlesung wird im akademischen Jahr 2024/25 (passiv) gestreamt.

Einführung in die Grundlagen des Strafrechts. Darstellung der zentralen dogmatischen Konzepte. Erörterung wichtiger Rechtsfiguren und Regelungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB), namentlich der Verbrechensmerkmale wie Vorsatz und Fahrlässigkeit, Versuch, Teilnahme etc. Gegenstand bilden ausserdem das Sanktionensystem sowie die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (Art. 1-136 StGB).

Die Vorlesung wird begleitet durch Übungen in Gruppen. Die Übungen sind eine begleitende Veranstaltung zur Vorlesung und bieten eine anwendungsbezogene Vertiefung des Vorlesungsstoffes durch Analyse, Diskussion und Lösung ausgewählter Fälle. Wichtige Vorlesungsinhalte werden lernorientiert repetiert. Die Übungen finden 14täglich statt.


Prüfungen

Schriftliche Prüfung.

Dauer: 2h.

Open Book-Examen. Sämtliche Materialien (Bücher, Notizen, Anmerkungen, inkl. Wörterbücher) sind erlaubt.


Lernziele

Verbesserung der Reflexionsfähigkeit und Stärkung der Fähigkeit zu eigenem, kritischem Positionsbezug.

Die Studierenden sollen:

  1. Einen vorgegebenen Sachverhalt verstehen und im Hinblick auf mögliche Strafbarkeit analysieren können.
  2. Begriff, Aufgabe und Quellen des Strafrechts kennen.
  3. Die verschiedenen Straftheorien kennen und erklären können.
  4. Aspekte der Strafbarkeit identifizieren und analysieren können. Dazu zählen insbesondere:
    • Verbrechensaufbau (Handlung, Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld)
    • Täterschaft und Teilnahme
    • Versuch, Vollendung und Beendigung
    • Begehung und Unterlassung
    • Deliktstypologie
  5. Prozessuale und materielle Sonderfragen erkennen und beantworten können. Dazu zählen insbesondere:
    • Strafantrag und obj. Strafbarkeitsbedingung
    • Verjährung
    • Medienstrafrecht
    • Unternehmensstrafrecht
    • Konkurrenzen
  6. Die Grundzüge der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten kennen und anwenden können (Strafen und Massnahmen etc.).
  7. Die Tatbestände des 2. Buches 1. Titel StGB (Art. 111-136 StGB: Delikte gegen Leib und Leben) verstehen und auf einen Sachverhalt korrekt anwenden können.
  8. Fälle in den erwähnten Rechtsbereichen verstehen und lösen können, indem sie die massgeblichen Strafbestimmungen korrekt anwenden.

Dokumentation

Weitere Informationen sowie Dokumente finden Sie auf Moodle.