Wirtschaftsregulierung
UE-DDR.02460
Dozenten-innen: Amstutz Marc, Drenhaus Mark |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2024 |
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2024/25 nicht gestreamt.
Unter dem Begriff «Wirtschaftsregulierung» (auch: «Regulierung», «Marktregulierung» oder «Markteingriff») versteht man die staatliche Beeinflussung des Marktgeschehens (Makroregulierung) und des Verhaltens von Marktteilnehmern (Mikroregulierung) durch normative Instrumente (z.B. Verhaltensregeln, Rahmenbedingungsregeln, Selbstregulierungsregeln usw.) mit definierten Zielvorgaben im Hinblick auf die zu erzeugenden wirtschaftlichen Ergebnisse. Zugleich geht es um das Verwaltungsrecht der Regulierungsbehörden und das entsprechende Verfahrensrecht. Staatsinterventionismus (ein weiterer Begriff für Regulierung) wird mit dem Phänomen des Marktversagens und dem damit einhergehenden Korrekturbedarf begründet.
Mit blossem Auge kann man heute dem Strom der Wirtschaftsregulierung beim Anschwellen zusehen. Immer mehr ökonomische Problemstellungen geraten in den Sog der Suchbewegungen des staatlichen Regulators: Es kann dabei um allgemeine Themen gehen, die Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsorganisation und Wirtschaftsprozesse betreffen (z.B. Stabilisierung des Wirtschaftsablaufs, Förderung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums usw.). Aber auch spezifische Wirtschaftszweige und einzelne Marktsegmente sind Gegenstand von sog. sektoriellen Regulierungseingriffen (z.B. in den Bereichen des Finanzmarktes, des Agrarmarktes oder des Arbeitsmarktes). Selbst das klassische Privat- und Handelsrecht kann Träger von regulatorischen Massnahmen werden; dies veranschaulichen die Transparenz- und Meldepflichten im Unternehmensrecht, die auf die Aufgaben der Compliance Officers in Unternehmen fokussiert sind. Ein wichtiges Regulierungsthema in der Gegenwart stellen schliesslich die Selbstregulierung und ihre Konzepte dar (z.B. im Banken-, Konsumenten- und transnationalen Unternehmensrecht).
Als gewichtiges Sonderproblem ist abschliessend hervorzuheben: Im Regulierungsrecht geschieht es nicht selten, dass man das Augenmerk nur noch auf die konkreten Normen richtet, was in der Tendenz die Gefahr begründet, dass der Gesamtblick für die Effekte der Wirtschaftsregulierung verloren geht. In solchen Fällen entsteht ein Bedarf nach Koordinierungsmassnahmen.
Was ist (Wirtschafts-)Regulierung überhaupt? Weshalb wird reguliert? Welche Arten der Regulierung gibt es? Was macht gute oder innovative Regulierung aus? Dies sind in grober Umschreibung die zentralen Fragestellungen der Vorlesung.
Prüfungen
Für die materiellen Anforderungen sei auf die Lernziele verwiesen. Informationen zum Prüfungsablauf werden in der Vorlesung bekannt gegeben.
Lernziele
Ziel dieses Kurses ist das Erlangen eines fundierten Verständnisses für Regulierungstheorie, -recht und -praxis anhand des Studiums von repräsentativen und thematisch prägnanten Beispielen aus dem regulatorischen Wirtschaftsrecht. Diese Beispiele sollen dazu dienen, eine Übersicht über die verschiedenen Regulierungsformen und -techniken zu vermitteln; dies mit dem Zweck, auf dieser Basis den Vorlesungsteilnehmenden zu ermöglichen, ein differenziertes Gespür für Regulierungsrecht und dessen Zielsetzungen sowie ein entsprechendes Denk- und Argumentationsvermögen beim Angehen, Analysieren und Anwenden von Regulierungsrecht zu entwickeln. Die gewählten Thematiken werden anhand von diversen Regulierungskonstellationen und -fällen analysiert und eingeübt. Dazu sollen insbesondere folgende Bereiche aus dem breiten Feld der Wirtschaftsregulierung studiert werden:
- Netzwerkregulierung (Infrastrukturen)
- Finanzmarktrecht
- Recht der digitalen Wirtschaft
- Wettbewerbsrecht (als Sonderproblematik)
- usw.