Umweltrecht
UE-DDR.00798

Dozenten-innen: Kaufmann Mathias
Kursus: Master
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung
ECTS: 5
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2024

Das Umweltrecht ist eine weit verzweigte Materie. Neben den im Umweltschutzgesetz (USG) und seinen Ausführungsverordnungen geregelten Themen, namentlich dem Immissionsschutz- und dem Abfall- und Altlastenrecht, bilden u.a. auch das Gewässerschutz-, das Walderhaltungs-, das Natur- und Heimatschutz- sowie das Klimaschutzrecht Gegenstand des Umweltrechts.


Der Masterkurs 'Umweltrecht' zielt darauf ab, den Studierenden einen fundierten Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche des Umweltrechts zu geben. Der Fokus liegt dabei auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen, den Grundprinzipien des Umweltrechts, dem Immissionsschutz und dem Umweltverfahrensrecht (UVP, ideelles Verbandsbeschwerderecht, "Klimaklagen", neuere Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen). Der Stoff wird zu einem wesentlichen Teil über die Besprechung von Urteilen vermittelt


Prüfungen

Die erworbenen Kenntnisse werden in einer 15-minütigen mündlichen Prüfung (ohne Vorbereitungszeit) evaluiert.


Lernziele

Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der Gerichtspraxis. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen, z.B. bei Grossprojekten, zum Zuge kommen.


Dokumentation

Die Unterlagen zum Kurs können auf der Plattform „moodle“ heruntergeladen werden. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres im Kurs bekannt gegeben. Es kann ausserdem während des Studienjahres jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Stöckli angefragt werden.

 

Das Arbeiten mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen, die im Kurs bekannt gegeben werden, ist unabdingbar.