Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Amtshilfe bei Personendaten, welche zur Ausübung der öffentlichrechtlichen Aufgaben notwendig sind
Kanton Neuenburg – 12.02.1996
Niederlassungsbewilligung von T., einem türkischen Staatsangehörigen, durch Fremdenpolizeibehörde entzogen. Beschwerde durch Departement verworfen, Beschwerde an das Kantonsgericht. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Zivilgericht hätte unerlaubterweise die Fremdenpolizeibehörde über den Bestand einer Scheidungskonvention informiert, in welcher gemäss Aussage seiner Exfrau die beiden mehrere Jahre vor der Scheidung bereits getrennt lebten. Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Persönlichkeitsschutz (LCPP) erlaubt die Amtshilfe bei Personendaten, falls diese Angaben zur Ausübung der öffentlichrechtlichen Aufgaben notwendig sind. Des Weiteren gibt es eine Rechtsgrundlage (Art. 15 RLSEE).