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GPS durch Arbeitgeber ohne das Wissen seines Arbeitnehmers in Dienstwagen installiert

Kanton Neuenburg – 14.06.2010

Beschwerde eines Arbeitnehmers bei der Staatsanwaltschaft nachdem sein Arbeitgeber ohne sein Wissen einen GPS-Sensor in seinen Dienstwagen (er hatte auch das Recht, das Fahrzeug für private Zwecke zu nutzen) installiert hat, um die Standortentfernung des Fahrzeuges zu ermitteln. Rekurs des Arbeitnehmers bezüglich des Beschwerdeentscheides der Staatsanwaltschaft. Artikel 6 ArG, 26 ArGV 3 und 59 Abs. 1 lit. a ArG.

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