Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Übermittlung von Urteilen per Telefax
Kanton Aargau – 06.01.1998
Die Übermittlung von Urteilen per Telefax entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Zustellung gerichtlicher Entscheide nicht und ist zu unterlassen, da damit weder der Beweis der Zustellung noch der notwendige Datenschutz sichergestellt ist.