Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Einsicht in die Akten eines abgeschlossenen Einbürgerungsverfahrens
Kanton Basel-Land – 24.06.1992
Verhältnismässigkeitsprinzip und Interessenabwägung. Bei dieser Interessenabwägung ist den Verwaltungsbehörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weshalb bei deren Überprüfung das Gericht Zurückhaltung übt. § 19 des kantonalen DSG.