Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Missbräuchliche Weitergabe von Daten

Kanton Tessin – 09.08.2011

Missbräuchliche Weitergabe von Daten. Für eine missbräuchliche Weitergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 3 des kantonalen Datenschutzgesetzes reicht aus, dass Personendaten zur Verfügung gestellt werden, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht. Nicht beachtlich ist, ob die Empfängerin von den persönlichen Daten tatsächlich Kenntnis genommen hat.

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