Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Verweigerung einer Konsultation von Notizen in einem Polizeijournal nachdem eine intervenierende Patrouille durchgeführt wurde
Kanton Waadt – 21.06.2010
Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Bereitstellung einer Notiz aus dem Polizeijournal, die nach einem Telefonanruf eines Dritten an die Polizei eingetragen wurde. Dieser führte zu einer intervenierenden Patrouille, um zu überprüfen, ob nicht etwa die durch den Dritten bezeichneten zwei Menschen belästigt wurden, ebenso ist die Vernichtung abzuklären. Das LPrD ist anwendbar, weil die in Frage stehenden Daten bzw. die Beteiligung an einer Sache, die eine polizeiliche Intervention provoziert hat, sensible personenbezogene Daten darstellen. Hinsichtlich personenbezogener Daten ist das LPrD lex specialis zum LInfo, das folglich keine Anwendung findet. Das Konsultationspapier könnte die Privatsphäre der anderen Beteiligten untergraben. Allerdings ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Anstatt jeglichen Zugriff auf die Dateien zu verweigern, sollte eingeschränkter Eingriff auf die Dokumente genehmigt werden, sofern der Konsultation nicht Interessen entgegenstehen. Wenn nötig können diese anonymisiert oder eingeschwärzt werden. In casu ist die Datenverarbeitung notwendig und rechtlich zulässig. Demzufolge kann ihre Vernichtung nicht verlangt werden; nur eine mögliche Korrektur kann berücksichtigt werden. Notwendigkeit der Überweisung an die Geschäftsstelle des Datenschutzes, ebenso sind die Informationen für die Entscheidungen über den Datenschutz zu übermitteln.