Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erstellte Aktennotizen
Kanton Bern – 22.09.2008
Aktenvernichtung. In der strittigen Aktennotiz sind keine besonders schützenswerten Daten im Sinn von Art. 3 KDSG enthalten. Da die Aktennotiz in Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erstellt wurde, besteht für eine integrale Vernichtung kein Raum.