Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Zum Umfang des Amtsgeheimnisses und des Melderechts im Bereich des kantonalen und des Bundessteuerrechts
Kanton Basel-Stadt – 07.02.2001
Auskunftsantrag von der Steuerverwaltung an eine andere kantonale Behörde über Erwerbseinkommen. Die Bekanntgabe dieser Daten an die Steuerverwaltung ist nach Datenschutzrecht zulässig. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Daten zwecks richtiger Steuerveranlagung geht dem Interesse des Steuerpflichtigen an ihrer Geheimhaltung vor.