Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

Details

Auskunftsantrag von der Steuerverwaltung an eine andere kantonale Behörde über Erwerbseinkommen

Kanton Basel-Stadt – 30.03.2000

Die Bekanntgabe dieser Daten an die Steuerverwaltung ist nach Datenschutzrecht zulässig. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Daten zwecks richtiger Steuerveranlagung geht dem Interesse des Steuerpflichtigen an ihrer Geheimhaltung vor.

Download