Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Auskunftsantrag von der Steuerverwaltung an eine andere kantonale Behörde über Erwerbseinkommen
Kanton Basel-Stadt – 30.03.2000
Die Bekanntgabe dieser Daten an die Steuerverwaltung ist nach Datenschutzrecht zulässig. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Daten zwecks richtiger Steuerveranlagung geht dem Interesse des Steuerpflichtigen an ihrer Geheimhaltung vor.