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Anfrage zur Vernichtung einer Berufsschädigenden, elektronischen Stellungnahme

Kanton Genf – 17.06.2008

Anfrage zur Vernichtung einer elektronischen Stellungnahme, welche dem beruflichen Ansehen eines Professors schadet, abgelehnt. Die Stellungsnahme, von Mitarbeitern, Studenten und dem Personal verfasst ist als schädlich qualifiziert, da unwahr. Gemäss dem Verwaltungsgericht erklärt sich die Informatikkontrollkommission des Staates (CCIE) zu Unrecht als inkompetent um Kenntnis von der Klage zu haben, die Klage bei der Kommission hat keinen Beschwerdecharakter

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