Das Institut
Das Institut für Europarecht ist ein Institut im Sinne von Art. 86 der Statuten vom 31. März 2000 der Universität Freiburg, das an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg verankert ist. Es ging 1995 aus der 1989 gegründeten Forschungsstelle für Europarecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg hervor.
Die wichtigste Aufgabe des Instituts ist die Förderung der Lehre und der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des Europarechts. Es dient ausserdem im Rahmen seiner Möglichkeiten Behörden und Privaten als Auskunfts- und Informationsstelle für europarechtliche Fragen.
Das Institut unterhält ein Dokumentationszentrum und eine öffentlich zugängliche Präsenzbibliothek. Es verbreitet die erarbeiteten Forschungsergebnisse durch Publikationen und organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen und öffentliche Vorträge.
Im Rahmen der BENEFRI-Kooperation besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Universitäten Bern und Neuenburg. Darüber hinaus pflegt das Institut die Zusammenarbeit mit anderen Universitäten und Institutionen im In- und Ausland.