Die Schweiz übernimmt ein Verbot staatlicher Beihilfen nach dem Vorbild des EU-Rechts: Was bisher beinahe unvorstellbar schien, könnte infolge der Verhandlun- gen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkom- men Realität werden. Macht die Schweiz diesen Schritt, hätte dies vielfältige Auswirkungen. Betroffen wäre nicht nur die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien, einschliesslich der Wasserkraft. Auch andere Regelungen, die auf den ersten Blick unverfänglich erscheinen mögen, müssten auf den beihilferechtli- chen Prüfstand gestellt werden.
Wann? | 17.10.2018 17:15 - 18:45 |
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Wo? | MIS 04 4112 Avenue de l'Europe 20, 1700 Fribourg |
Vortragende | Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt (CH und D), Partner bei Steptoe & Johnson LLP, Brüssel
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Kontakt | Institut de droit européen - Institut für Europarecht euroinstitut@unifr.ch av. de Beauregard 11 1700 Fribourg 026 300 80 90 |
Anhang |