Modul 2
Zulassung, Aufenthalt und Beendigung des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen im schweizerischen Ausländerrecht (4 Tage – 3 ECTS)
Das zweite Modul befasst sich mit den traditionellen Fragen des Ausländerrechts, wie es heute in weitgehendem Masse nur noch für Angehörige von Drittstaaten (nicht EU-/EFTA) gilt: Wie ist die Einreise geregelt, wer wird unter welchen Voraussetzungen in die Schweiz zugelassen (Arbeitsmarkt, Ausbildung, andere Formen der Zulassung ohne Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug), wie ist die Rechtsstellung während des Aufenthaltes (die verschiedenen Bewilligungsarten) und wann müssen Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz wieder verlassen (namentlich beim Wegfallen des Aufenthaltszweckes und bei Straffälligkeit)?
Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen und die Praxis, unter Einbezug internationalrechtlicher Bezüge, namentlich der Menschenrechte, und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse.
Das Modul möchte besonderen Wert auf die Anwendung des Rechts in der Praxis von Behörden und Gerichten und die Verfahren legen, darüber hinaus aber auch nach der Zweckmässigkeit der heutigen Regelungen fragen.
Kursinhalt auf einen Blick
- Einreise und Visabestimmungen
- Zulassungsregime nach AIG
- Aufenthalt und Rechtsstellung
- Familienzusammenführung
- Aufenthaltsbeendigung
- Anwendung des Ausländerrechts durch Behörden / Gerichte in der Schweiz
27./28. März und 3./4. April 2025, Universität Bern
Leitung: Prof. Alberto Achermann, lic. iur. HSG Marc Busslinger