Schriftliche Arbeiten
Prof. Fiolka betreut Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten sowie Praktikumsberichte im Internationalen Strafrecht und im Nebenstrafrecht (SVG/BetmG).
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Allgemeines zu schriftlichen Arbeiten
Bevor eine Seminararbeit im Bachelorstudiengang angenommen werden kann, muss die propädeutische Arbeit (die im Rahmen der Vorlesung «Einfühung ins Recht» verfasst wird) bestanden sein.
Bei der Abgabe einer Arbeit direkt an uns übermitteln Sie bitte eine elektronische Fassung per E-Mail (als pdf und als Textverarbeitungsdokument, also z.B. docx) an Prof. Fiolka. Bitte senden Sie keine Arbeiten eingeschrieben an uns!
Die Frist zur Korrektur von schriftlichen Arbeiten beträgt gemäss Reglement drei Monate. Vor dieser Frist ist eine Korrektur nicht garantiert. Wenn Sie eine korrigierte Arbeit für eine Prüfungsanmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, reichen sie die Arbeit entsprechend frühzeitig ein. Beachten Sie bitte auch, dass die Überarbeitung und erneute Korrektur der Arbeit wiederum je bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen können. Bitte geben Sie uns bekannt, wenn Sie das Resultat zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.
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Seminararbeiten
Wenn Sie an einem Seminar teilnehmen möchten, treten Sie bitte dem entsprechenden Moodle bei. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Seminarausschreibung und auf Moodle. Im Rahmen des Studienreglements stehen alle Seminare von Prof. Fiolka auch Bachelorstudierenden offen.
Fallbearbeitungen als Proseminararbeiten in Strafrecht II/Strafprozessrecht werden durch den Lehrstuhl von Prof. Marcel Niggli betreut. Für Fallbearbeitungen im Strafrecht wenden Sie sich bitte an Louis Muskens.
Proseminararbeiten im Rahmen des Bachelorstudiums zu bestimmten Themen (z.B. im Europäischen Strafrecht oder im Völkerstrafrecht) sollten einen Umfang von 36'000 bis 60'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten, ohne Titelblatt und Verzeichnisse) haben und werden mit 3 ECTS honoriert. Proseminararbeiten werden nicht benotet. Wenn Sie eine Proseminararbeit in einem unserer Fachgebiete verfassen möchten, wenden Sie sich bitte an Prof. Fiolka.
Seminararbeiten im Rahmen des Masterstudiums sollten nach Studienreglement einen Umfang von 60'000 bis 80'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten, ohne Titelblatt und Verzeichnisse) haben und werden mit 5 ECTS honoriert. Bei den meisten Themen ist es indes weder notwendig noch sinnvoll, den Höchstumfang auszuschöpfen. Im Zweifel setzen Sie Ihre Zeit besser für gründliche Recherchen und eine sorgfältige Abfassung des Textes ein als etwa für weitschweifige allgemeine Ausführungen. Eine längere Arbeit ist nicht zwingend besser als eine kürzere (vgl. bereits Kallimachos: «mega biblion mega kakon»). Seminararbeiten werden benotet. Wenn Sie eine schriftliche Arbeit ohne Teilnahme an einem Seminar in einem unserer Fachgebiete (Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, internationale Rechtshilfe in Strafsachen) verfassen möchten, wenden Sie sich bitte an Prof. Fiolka.
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Masterarbeiten
Für das Vorgehen hinsichtlich Masterarbeiten konsultieren Sie bitte die entsprechende Seite der Fakultät.
Masterarbeiten sollten i.d.R. einen Umfang von 60'000 - 80'000 Zeichen haben (inkl. Leerschläge und Fussnoten, aber ohne Verzeichnisse). Gerade bei einer Masterarbeit ist die Konzentration auf die wesentlichen Aspekte der Fragestellung zentral, eine längere Arbeit ist nicht zwingend besser. Im Zweifel sollten Sie Ihre begrenzte Zeit eher für eine gründliche Recherche und die sorgfältige Abfassung des Textes verwenden als für ausführliche allgemeine Ausführungen. Vgl. bereits Kallimachos: «mega biblion mega kakon».
Prof. Fiolka betreut Masterarbeiten in allen Fächern, die er unterrichtet, also Internationales Strafrecht, Rechtshilfe, Europäisches Strafrecht und Vertiefung im Strafrecht: SVG/BetmG.
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Forschungsarbeiten
Wenn Sie eine Forschungsarbeit verfassen wollen, setzen Sie sich zunächst mit Prof. Fiolka in Verbindung. Sobald sein Einverständnis vorliegt, schreiben Sie sich bitte beim Dekanat ein.
Die Forschungsarbeit ist innerhalb von 6 Monaten zu verfassen. Ihr Umfang beträgt zwischen 120'000 und 160'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten). Diese Zahlen beziehen sich ausschliesslich auf den Text selbst ohne Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.
Die Forschungsarbeit wird benotet. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Fakultät.
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Praktikumsberichte
Praktikumsberichte können Proseminararbeiten ersetzen. Wenn Sie einen Praktikumsbericht verfassen möchten, setzen Sie sich bitte vor Beginn des Praktikums mit Prof. Fiolka in Verbindung.
Jeder Praktikumsbericht sollte Angaben über die Praktikumsstelle und die Tätigkeit enthalten. Erfahrungsgemäss kann der weitere Inhalt des Praktikumsberichts (z.B. bearbeitete Fälle, Rechtsfragen o.dgl.) erst nach Beginn des Praktikums eruiert werden. Bitte verständigen Sie sich ca. 2 Wochen nach Beginn Ihres Praktikums mit Prof. Fiolka über die Themen, die Sie im Bericht abzuhandeln gedenken.
Bitte bedenken Sie, dass Sie u.U. hinsichtlich Ihrer Tätigkeit Geheimhaltungspflichten unterliegen. Klären Sie diese vor Abgabe des Berichtes mit Ihren Vorgesetzen ab. Originaldokumente (z.B. Rechtsschriften), die dem Praktikumsbericht als Anlagen beigefügt werden, sollten grundsätzlich anonymisiert werden.
Praktikumsberichte ersetzen eine Proseminararbeit und haben dementsprechend deren formellen und inhaltlichen Erfordernissen zu genügen. Der Umfang beträgt 10'000 bis 24'000 Zeichen (einschliesslich Leerschläge und Fussnoten, ohne Verzeichnisse).