WeiterbildungPublié le 11.05.2022
11. Freiburger Sozialrechtstagung
Ausgewiesene Fachleute beleuchten an der Freiburger Sozialrechtstagung verschiedene aktuelle Themen des Sozialrechts und der Sozialversicherungen.
- Rückforderungen gehören zum Tagesgeschäft der Sozialversicherer. Sie können sich auch gegen die Erben der rückerstattungspflichtigen Person richten. Seit dem 1.1.2021 sind aus der Erbschaft überdies rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen zurückzuerstatten. Mit TARKAN GÖKSU blickt ein Erbrechtsexperte auf diese Konstellationen.
- Bezieht eine Person zu Unrecht Sozialversicherungsleistungen, liegt womöglich auch ein Straftatbestand vor. Strafrechtsprofessor GERHARD FIOLKA erörtert, wann dies der Fall ist und wie sich Straf- und Sozialversicherungsverfahren aufeinander auswirken.
- Mit der am 1.1.2022 in Kraft getretenen IV-Reform wurden die Regeln zur Ermittlung des Invaliditätsgrades angepasst (Tabellenlöhne, Leidensabzug, Einkommensparallelisierung usw.). SILVIA BUCHER diskutiert diese Änderungen aus Sicht der Praxis.
- Wie und wann lässt sich der berufsvorsorgliche Anschlussvertrag zwischen der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber auflösen und welche Folgen ergeben sich daraus? ADRIAN HODLER erläutert dies und vertieft ausgewählte Aspekte.
- Die Vorsorge (Sozialversicherungen, berufliche Vorsorge, Säule 3a) folgt besonderen steuerlichen Regeln. BASILE CARDINAUX bespricht die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die dazu in den letzten Jahren ergangen ist.
Datum und Ort
14.09.2022, 09:40 – 16:00
MIS 01, Avenue de l'Europe 20, 1700 Fribourg
Infos und Anmeldung
www.unifr.ch/formcont/de/kurse/detail.html?cid=2376