ConférencePublié le 11.03.2024
Bettelnde Unionsbürger:innen in der Schweiz - Eine migrationsrechtliche Einordnung
Bettelverbote geben seit Jahrhunderten Anlass zu Diskussionen. Nebst gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen Gremien mussten sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowie wiederholt das Schweizerische Bundesgericht damit befassen, zuletzt in einem Urteil von Anfang 2023. Bettelverbote werfen nicht nur verfassungs- und polizeirechtliche, sondern auch migrationsrechtliche Fragen auf. Besondere Rechtsprobleme ergeben sich bei Bettlerinnen und Bettlern aus der Europäischen Union. Für die Schweiz stellt sich dabei die Frage, wieweit das Freizügigkeitsrecht anwendbar ist und zusätzliche Regeln für den Umgang mit bettelnden Personen bereithält. Das Referat befasst sich mit dem entsprechenden bundesgerichtlichen Ansatz, analysiert die sich daraus ergebende Rechtslage und versucht, darüber hinausreichende praktische Probleme anzusprechen.
Peter Uebersax hat an der Universität Basel studiert und promoviert und ist an derselben Universität seit 1999 als Lehrbeauftragter und seit 2012 als habilitierter Titularprofessor für öffentliches Recht und öffentliches Prozessrecht tätig. Er unterrichtet unter anderem das schweizerische Migrationsrecht. Zu dieser Thematik hat er verschiedene Publikationen verfasst; er hat aber auch regelmässig solche zum sonstigen Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter Einschluss des öffentlichen Verfahrensrechts veröffentlicht. Während mehr als 30 Jahren war er hauptberuflich als Gerichtsschreiber und wissenschaftlicher Berater am Bundesgericht tätig, wo er an rund 1’500 Urteilen beteiligt war. Seit Ende März 2023 ist er am Bundesgericht pensioniert, aber noch immer im Lehrbetrieb an der Universität Basel sowie im Forschungs- und Publikationsbereich aktiv. Peter Uebersax ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.
Datum und Ort:
Donnerstag, 21. März 2024, 17.15 – 18.45
Universität Freiburg, Miséricorde, Saal Jäggi (MIS 4112), Avenue de l’Europe 20