Schriftliche Arbeiten
Prof. Hinny betreut Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten sowie Praktikumsberichte im Steuerrecht und im Unternehmenssteuerrecht.
-
Allgemeines zu schriftlichen Arbeiten
Bevor eine Seminararbeit im Bachelorstudiengang angenommen werden kann, muss die propädeutische Arbeit (die im Rahmen der Vorlesung «Einführung ins Recht» verfasst wird) bestanden sein.
Prinzipiell darf im Verlauf des Studiums vom selben Professor nur jeweils eine Arbeit abgenommen werden. Diese Regel gilt auch dann, wenn es sich um Arbeiten in zwei verschiedenen Fächern handelt.
Die Frist zur Korrektur von schriftlichen Arbeiten beträgt gemäss Reglement drei Monate. Vor dieser Frist ist eine Korrektur nicht garantiert. Wenn Sie eine korrigierte Arbeit für eine Prüfungsanmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, reichen sie die Arbeit entsprechend frühzeitig ein. Beachten Sie bitte auch, dass die Überarbeitung und erneute Korrektur der Arbeit wiederum je bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen können.
Bitte senden Sie keine Arbeiten eingeschrieben an uns!
-
Seminararbeiten
Proseminararbeiten im Rahmen des Bachelorstudiums zum Steuerrecht sollten einen Umfang von 36'000 bis 60'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten, ohne Titelblatt und Verzeichnisse) haben und werden mit 3 ECTS honoriert. Proseminararbeiten werden nicht benotet. Wenn Sie eine Proseminararbeit verfassen möchten, wenden Sie sich bitte an Prof. Hinny.
Seminararbeiten im Rahmen des Masterstudiums sollten einen Umfang von 60'000 bis 100'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten, ohne Titelblatt und Verzeichnisse) haben und werden mit 5 ECTS honoriert. Seminararbeiten werden benotet. Wenn Sie eine schriftliche Arbeit ohne Teilnahme an einem Seminar in einem unserer Fachgebiete verfassen möchten, wenden Sie sich bitte an Prof. Hinny.
-
Masterarbeiten
Für das Vorgehen hinsichtlich Masterarbeiten konsultieren Sie bitte die entsprechende Seite der Fakultät.
Prof. Fiolka betreut Masterarbeiten in allen Fächern, die er unterrichtet, also Internationales Strafrecht, Rechtshilfe, Europäisches Strafrecht und Vertiefung im Strafrecht: SVG/BetmG.
-
Forschungsarbeiten
Wenn Sie eine Forschungsarbeit verfassen wollen, setzen Sie sich zunächst mit Prof. Hinny in Verbindung. Sobald das Einverständnis vorliegt, schreiben Sie sich bitte beim Dekanat ein.
Die Forschungsarbeit ist innerhalb von 6 Monaten zu verfassen. Ihr Umfang beträgt zwischen 120'000 und 200'000 Zeichen (einschliesslich der Leerschläge und Fussnoten, das ergibt ca. 50-80 Seiten). Diese Zahlen beziehen sich ausschliesslich auf den Text selbst ohne Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.
Die Forschungsarbeit wird benotet. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Fakultät.
-
Praktikumsberichte
Praktikumsberichte können Seminararbeiten ersetzen. Wenn Sie einen Praktikumsbericht verfassen möchten, setzen Sie sich bitte vor Beginn des Praktikums mit Prof. Hinny in Verbindung. Wird ein Praktikumsbericht als Ersatz einer Seminararbeit akzeptiert, so kontaktieren Sie Prof. Hinny bitte nach etwa 1 oder 2 Wochen des laufenden Praktikums, um sich über den konkreten Inhalt des Berichts zu verständigen. Eine allgemeine Lösung ist aufgrund der Verschiedenheit der Praktika nicht möglich, ebenso erscheint ein Festlegen des Inhalts vor Antritt des Praktikums aufgrund der fehlenden Information der Praktikanten über ihre zukünftige Arbeit nicht sinnvoll.
Praktikumsberichte ersetzen eine Proseminararbeit und haben dementsprechend deren formellen und inhaltlichen Erfordernissen zu genügen. Der Umfang beträgt 10'000 bis 24'000 Zeichen (einschliesslich Leerschläge und Fussnoten, ohne Verzeichnisse).