Güterrecht und Erbrecht
UE-DDR.00390

Dozenten-innen: Jungo Alexandra
Kursus: Master
Art der Unterrichtseinheit: Seminar
ECTS: 5
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2020

Güter- und Erbrecht wirken immer dann zusammen, wenn eine verheiratete Person oder eine Person in eingetragener Partnerschaft stirbt. Im Zeitpunkt des Todes wird gleichzeitig der Güterstand aufgelöst und der Erbgang eröffnet. Aber auch bei Konkubinatspaaren stellt sich die Frage der vermögensrechtlichen und der erbrechtlichen Auseinandersetzung.

Zahlreiche Sonderfragen stellen die Praxis immer wieder vor Probleme. Im Seminar werden diese Sonderfragen thematisiert, diskutiert und nach Möglichkeit gelöst. Im Zentrum steht das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit anhand des ausgewählten Themas.

Das Seminar besteht aus Plenarveranstaltungen und dem selbständigen Verfassen einer Seminararbeit. Das Thema für die Seminararbeit wählen die Studierenden in der Einfüh­rungs- und Grundlagenveranstaltung am 7. Oktober 2020 aus einer Liste aus.

Die Studierenden werden in den Plenarveranstaltungen in die Themen eingeführt und stellen ihr eigenes Thema im Rahmen eines Vortrags vor. Der Vortrag muss nicht ausgereifte Lösungen präsentieren. Das Ziel ist, dass die Studierenden das Thema, die zentralen Fragen sowie den Stand der Meinungen und Diskussionen in Lehre und Rechtsprechung strukturiert und systematisch präsentieren. Die daran anschliessende Diskussion im Plenum soll Anregungen für das Verfassen der Seminararbeit vermitteln. Die Vorträge finden voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2020 statt.


Folgende Sonderfragen im Ehegüter- und Erbrecht werden vertieft:

Gütervertragliche Vereinbarungen

Liegenschaften und Hypotheken

Mehrwert im Güterrecht

vermögensrechtliche Aspekte der nichtehelichen Partnerschaft

Säule 3a im Güter- und im Erbrecht

Ausgleichung und Herabsetzung

Erbrechtliche Klagen


Die Einführungs- und Grundlagen­veranstaltung findet am 7. Oktober 2020 von 8.30–11.00 Uhr statt. Hier können sich die Studierenden für ein Thema einschreiben (bei raphael.dummermuth@unifr.ch. Die weiteren Veranstaltungen finden voraussichtlich wie folgt statt:

14. Oktober 2020,  8.30 - 11.00 Uhr

28. Oktober 2020,  8.30 - 11.00 Uhr

4. November 2020,  8.15 - 11.00 Uhr (Prof. Paul Eitel)

11. November 2020, 8.15 - 11.00 Uhr (Prof. Paul Eitel)

18. November 2020, 8.30 - 11.00 Uhr

25. November 2020, 8.30 - 11.00 Uhr

 

Einschreibungen für das Seminar erfolgen bis zum 6. Oktober 2020 bei raphael.dummermuth@unifr.ch. Die Wahl eines Themas erfolgt am 7. Oktober 2020 oder per Mail an raphael.dummermuth@unifr.ch im Rahmen der verfügbaren Plätze pro Thema.

 


Prüfungen

Die Teilnehmenden halten einerseits einen Vortrag und verfassen andererseits eine Seminararbeit. Weiter wird die aktive Mitarbeit in den Plenarveranstaltungen vorausgesetzt und gefordert. Für die Benotung zählen mündliche Mitarbeit und Vortrag zusammen zu 1/3, die Seminararbeit zu 2/3.

Die Seminararbeit umfasst maximal 40'000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und muss spätes­tens am 15. Februar 2021 eingereicht werden. Die Arbeit wird bis spätestens am 18. Juni 2021 korrigiert. Gleichzeitig wird auch die Note für das Seminar über Gestens bekannt gegeben. 

 

 


Lernziele

Im Kurs sollen einerseits die Grundlagen für das sorgfältige Verfassen einer Seminararbeit gefestigt werden. Andererseits werden materielle Themen des Güter- und des Erbrechts (siehe unter Kursbeschreibung) vertieft.


Dokumentation

Textausgabe ZGB

Im Kurs abgegebene Unterlagen

Unterlagen auf moodle.unifr.ch