Schriftliche Arbeiten
Am Lehrstuhl für Verfahren (ZPO/SchKG) und internationales Privatrecht können auf Bachelorstufe Proseminararbeiten, Praktikumsberichte sowie die propädeutische Arbeit verfasst werden. Auf Masterstufe werden Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten abgenommen. Die Arbeiten werden, mit Ausnahme der propädeutischen Arbeit, zu Themen im Bereich des Zivilprozessrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts wie auch des internationalen Privatrechts vergeben.
Für sämtliche Arbeiten oder Berichte an unserem Lehrstuhl sind die Vorschriften und Empfehlungen der Fakultät (Reglemente, Weisungen wie auch Merkblätter) sowie des Lehrmittels Bettina Bacher, Juristische Arbeiten schreiben, Basel 2016 massgebend.
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Bachelor
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Proseminararbeit oder einen Praktikumsbericht schreiben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Ramon Mabillard.
Der Zeitraum zwischen der Kontaktaufnahme und der Zustellung eines Themas dauert bei einer Proseminararbeit mindestens 14 Tage.
Sämtliche Modalitäten eines Praktikumsberichts müssen vor Antritt des Praktikums vereinbart sein.
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Master
Seminararbeiten werden üblicherweise im Rahmen eines Seminars unseres Lehrstuhls verfasst. Ausnahmsweise kann eine Seminararbeit anstelle eines Block- oder Semesterintensivkurs geschrieben werden. Wenden Sie sich in letzterem Fall direkt an Prof. Ramon Mabillard.
Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit erfolgen direkt beim Dekanat.
Wenn Sie einen Forschungsarbeit verfassen möchten, kontaktieren Sie bitte Prof. Ramon Mabillard. Sobald die Modalitäten vereinbart sind, erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.