Schriftliche Arbeiten

Am Lehrstuhl können Proseminar-, Seminar- und Masterarbeiten sowie Praktikumsberichte und Forschungsarbeiten im Bereich der Rechtsgeschichte und des Religionsrechts verfasst werden.

 

  • Allgemeines

    Alle Arbeiten sind mit der Eigenständigkeitserklärung zu ergänzen und zu unterzeichnen.

    Bitte beachten Sie die Merkpunkte und Richtlinien zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten.

    Bei formalen oder inhaltlichen Fragen nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

  • Proseminararbeit

    Es kann jederzeit mit einer Proseminararbeit begonnen werden.

    Das Thema kann aus der Liste  mit Themenvorschlägen ausgewählt werden. 

    Sie können sich via E-Mail bei den Assistierenden des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht (Prof. René Pahud de Mortanges) einschreiben.

    Für Themen des Religionsverfassungsrechts schreiben Sie sich bitte bei den Assistierenden des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht II (Prof. Andreas Stöckli) ein.

    Sie sind gebeten, Ihre Studierendennummer, Ihre Themenwahl (1. und 2. Priorität), die Semesterzahl und Ihre Adresse anzugeben. Die Frist beginnt am Folgetag der Einschreibung und dauert drei Monate. 

    Die Proseminararbeit ist einmal in gebundener Ausführung beim Lehrstuhl einzureichen und via E-Mail als Word-Dokument an die Assistierenden zu senden. Wir bitten Sie, die Arbeit nicht eingeschrieben zu senden.

  • Seminararbeit

    Um eine Seminararbeit (ausserhalb eines Seminars) am Lehrstuhl zu verfassen, melden Sie sich zwei Wochen vor Ihrem gewünschten Beginn bei den Assistierenden an. Senden Sie bitte mit dieser Anmeldung zwei unterschiedliche Themenvorschläge oder Fragestellungen, deren Bearbeitung Sie interessieren würde.

    Das Thema und die Fragestellung werden dann am gewünschten Termin zugestellt. Die Frist beginnt am Folgetag und dauert drei Monate.

    Grundsätzlich gelten für die Seminararbeiten die gleichen Merkpunkte und Richtlinien, wie für die Proseminararbeiten. Vorbehalten bleibt insbesondere die Anzahl der Zeichen.

    Die Seminararbeit ist einmal in gebundener Ausführung beim Lehrstuhl einzureichen und via E-Mail als Word-Dokument an die Assistierenden zu senden. Wir bitten Sie, die Arbeit nicht eingeschrieben zu senden.

  • Masterarbeit

    Um eine Masterarbeit zu verfassen, melden Sie sich frühzeitig beim Dekanat. Bei der Einschreibung müssen Sie angeben, an welchem Tag Sie mit der Masterarbeit beginnen und in welchem Fach (Rechtsgeschichte oder Religionsrecht) Sie diese verfassen möchten. Das Thema wird anschliessend vom Dozenten festgelegt und ist am Stichtag beim Dekanat abzuholen. Die vollendetete Arbeit muss spätestens nach 16 Tagen wiederum beim Dekanat eingereicht werden. Bei Fragen zum formalen Ablauf wenden Sie sich gerne an das Dekanat.

    Grundsätzlich gelten für die Masterarbeiten die gleichen Merkpunkte und Richtlinien, wie für die Proseminararbeiten. Vorbehalten bleibt insbesondere die Anzahl der Zeichen (vgl. Merkpunkte schriftliche Arbeiten).

  • Bibliothek für Kirchenrecht

    Die Bibliothek für Kirchenrecht befindet sich im Saal 4117, 1. Stock Miséricorde. 

    In der Bibliothek für Kirchenrecht finden sich Bücher der Bibliothek für Geschichte und Theologie (BHT) und Bücher der Bibliothek der Rechtswissenschaften (BFD).

    Von Seiten der Rechtswissenschaftlichen Bibliothek sind hier folgende Bücher abgelegt:

    • Historische und religiöse Rechtssysteme;
      Signatur EA, EC-EZ
    • Kirchen, Religionen, Kultus;
      Signatur 62 + 62.0

    Entscheidend für die Zuständigkeit ist die Signatur des von Ihnen gewünschten Buches:

    Für die Bücher mit der Signatur SDCTH: Bibliothek für Geschichte und Theologie (BHT), MIS 4212.

    Für die anderen Signaturen: Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (BFD), MIS 4014.