WeiterbildungPublié le 25.11.2024

CAS Asylverfahren ab Februar 2025


Der Kurs vermittelt den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse im nationalen und internationalen (inklusive europäischen) Asylrecht. Das Programm ermöglicht im Weiteren den Erwerb solider Fähigkeiten zur rechtlichen Analyse und dem Verfassen von Rechtschriften und behandelt wichtige Fragen zur Rolle der Rechtsvertretung und der Kommunikation zwischen den rechtsanwendenden Behörden und den Asylsuchenden.
 
Zulassungsvorraussetzungen
Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt. Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kursteilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Bewerbungsdossiers.
Die Anzahl der am Kurs Teilnehmenden ist auf 30 begrenzt. Sofern der Kurs nicht ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, einzelne Module des Studiengangs als Hörerin/Hörer zu besuchen. 

Abschluss
Die Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg (BENEFRI) verleihen den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames «Certificate of Advanced Studies (CAS) Asylverfahren» (12 ECTS-Punkte).

Organisation
Die Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg, bieten den Weiterbildungsstudiengang in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Migrationsrecht und dem Institut für Europarecht der Universität Freiburg an.

Nächster Kursbeginn
21. Februar 2025 (auf Deutsch)
Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2024

Weitere Informationen: www.unifr.ch/go/cas-asylum