Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden kann der Kantonsrat (also das Kantonsparlament) Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkennen, wenn die Verfassung der Religionsgemeinschaft nicht kantonalem Recht oder Bundesrecht widerspricht (siehe Art. 111 KV AR).
Die öffentlich-rechtliche Anerkennung könnte auch auf dem Weg der Initiative erfolgen (mit der die Verfassung geändert würde). Für eine gültige Initiative braucht es 300 Unterschriften von Stimmberechtigten (siehe Art. 51a Abs. 2 K AR).
Link zur Kantonsverfassung des Kanton Appenzell Ausserrhoden (KV AR)