Appenzell Innerrhoden 

Im Kanton Appenzell Innerhoden ist die Anerkennung von Religionsgemeinschaften neben der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche nicht geregelt. Für die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften bräuchte es also eine Verfassungsänderung (siehe Art. KV AI).

Link zur Kantonsverfassung Appenzell Innerrhoden (KV AI)