Bern

Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Bern die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden.

Die Kantonsverfassung des Kanton Bern sieht zwar ein Gesetz vor, das die Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften regeln sollte. Bis jetzt hat der Grosse Rat ein solches Gesetz nicht verabschiedet. Die Kriterien für eine weitere Anerkennung sind somit nicht geklärt.  

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Bern (KV BE)