Glarus
Im Kanton Glarus sind die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Der Landrat (also das Kantonsparlament) hat die Kompetenz, weitere Religionsgemeinschaften anzuerkennen (siehe Art. 135 Abs. 2 KV GL). Die Voraussetzungen dafür sind jedoch nicht geregelt.