Glarus

Im Kanton Glarus sind die römisch-katholischen und die evangelisch-reformierte Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Der Landrat hat die Kompetenz, weitere Religionsgemeinschaften anzuerkennen (siehe Art. 135 Abs. 2 KV GL). Die Voraussetzungen dafür sind jedoch nicht geregelt.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Glarus (KV GL)