Graubünden / Grigioni
Bereits als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt sind im Kanton Graubünden die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche (siehe Art. 98 Abs. 1 KV GR).
Damit weitere Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt werden können, schreibt die Kantonsverfassung in Art. 98 Abs. 3 KV GR vor, dass ein neues Gesetz erlassen werden muss, das die Beziehungen zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Kanton regeln würde. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen.