Graubünden / Grigioni

Bereits als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt sind im Kanton Graubünden die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche (siehe Art. 98 Abs. 1 KV GR).

Damit weitere Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt werden können, schreibt die Kantonsverfassung in Art. 98 Abs. 3 KV GR vor, dass ein neues Gesetz erlassen werden muss, das die Beziehungen zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Kanton regeln würde. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Graubünden (KV GR)