Jura
Im Kanton Jura sind die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Das Kantonsparlament ist zuständig für die Anerkennung weiterer Kirchen (siehe dazu die Art. 130 KV JU und Art. 1 Abs. 2 Loi du canton du Jura concernant les rapports entre les Eglises et l’Etat LREE vom 26. Oktober 1978).
Damit das Parlament die Anerkennung erteilen kann, muss gemäss Art. 130 Abs. 2 KV JU die Kirche von Bedeutung und dauerndem Bestand sein.
Link zur Kantonsverfassung des Kanton Jura (KV JU)
Link zum Loi du canton du Jura concernant les rapports entre les Eglises et l’Etat (LREE)