Luzern

Im Kanton Luzern sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Weitere Religionsgemeinschaften können durch den Kantonsrat (also durch das Kantonsparlament) öffentlich-rechtlich anerkannt werden (siehe Art. 79 KV LU). Die Luzerner Kantonsverfassung sieht zwar ein Gesetz vor, das die Modalitäten der Anerkennung regeln soll (siehe Art. 79 Abs. 2 KV LU). Der Kantonsrat lehnte jedoch die Ausarbeitung dieses Anerkennungsgesetzes im Juni 2014 ab.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Luzern (KV LU)