Nidwalden
Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Nidwalden die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche. Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften kann durch Gesetz geschehen (siehe Art. 36 KV NW). Dieses würde die Beziehungen zwischen dem Kanton und der betreffenden Religionsgemeinschaft regeln.
Link zur Kantonsverfassung des Kanton Nidwalden (KV NW)