Obwalden

Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Obwalden die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften kann laut der Kantonsverfassung durch Gesetz geschehen (siehe Art. 3 Abs. 2 KV OW). Dieses würde die Beziehungen zwischen dem Kanton und der betreffenden Religionsgemeinschaft regeln.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Obwalden (KV OW)