Schwyz

Im Kanton Schwyz ist die Anerkennung von Religionsgemeinschaften neben der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche nicht geregelt. Für die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften bräuchte es also eine Verfassungsänderung (siehe die Art. 82 ff. KV SZ). 

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Schwyz (KV SZ)