Solothurn

Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Solothurn die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche. Weitere Religionsgemeinschaften können vom Kantonsrat (also dem Kantonsparlament) anerkannt werden. Damit er dies tun kann, muss die Religionsgemeinschaft gewährleisten, dass sie längerfristig Bestand haben wird. Ansonsten müssen keine weiteren Kriterien erfüllt sein (siehe Art. 53 KV SO). Bei Erfüllung der Kriterien besteht jedoch kein Anspruch auf Anerkennung. 

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Solothurn (KV SO)