St. Gallen

Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton St. Gallen die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche sowie die jüdische Gemeinde (siehe die Art. 109 ff. KV SG). Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften ist jedoch nicht geregelt, das bedeutet, es bräuchte dafür eine Verfassungsänderung.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton St. Gallen (KV SG)