Thurgau

Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Thurgau die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche (siehe Art. 91 KV TG). Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften ist nicht geregelt, das bedeutet, es bräuchte dafür eine Verfassungsänderung.

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Thurgau (KV TG)