Ticino

Im Kanton Tessin sind die römisch-katholisch und die evangelisch-reformierte Kirche bereits öffentlich-rechtlich anerkannt. Weitere Religionsgemeinschaften können durch Gesetz öffentlich-rechtlich anerkannt werden. Das betreffende Gesetz würde die Beziehungen zwischen dem Kanton und der betreffenden Religionsgemeinschaft regeln (siehe Art. 24 KV TI).

Link zur Kantonsverfassung des Kanton Tessin (KV TI)