Uri
Bereits öffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Uri die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche (siehe Art. 7 KV UR). Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften ist nicht geregelt, das bedeutet, es bräuchte dafür eine Verfassungsänderung.
Link zur Kantonsverfassung des Kanton Uri (KV UR)