Wallis / Valais
Bereits als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt sind im Kanton Wallis die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche (siehe Art. 2 Abs. 3 KV VS).
Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften ist laut Kantonsverfassung durch Gesetz möglich, wenn die Religionsgemeinschaft eine gewisse Bedeutung aufweist. Ein solches Gesetz wurde allerdings bis jetzt nicht erlassen.
Link zur Kantonsverfassung des Kanton Wallis (KV VS)