IR-Paper
Die Zeitschriftenreihe des Instituts für Religionsrecht
Mit den IR-Paper hat das Institut für Religionsrecht ein neues Publikationsformat für kleinere Einzelpublikationen geschaffen. Ziel ist es, sowohl Beiträge von Institutsmitarbeitenden als auch qualitativ hochstehende studentische Arbeiten aus dem vielfältigen Schnittstellengebiet von Religion, Recht und Gesellschaft im nationalen und internationalen Kontext einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Artikel von weiteren Autoren sind ebenfalls willkommen. Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an: religionsrecht@unifr.ch
Aktuelle Ausgabe
IR-Paper 15 (Oktober 2024)
Die kirchlichen Stiftungen nach Art. 87 ZGB mit Fokus auf das Aufsichtsrecht
Die kirchliche Stiftung ist ein traditionsreiches Instrument, welches in der Schweiz, vor allem für die katholische Kirche, eine nicht unerhebliche Bedeutung hat. Das schweizerische Recht kennt für dieses Institut einige Sondernormen, wie etwa die Ausnahme von der staatlichen Stiftungsaufsicht. Obwohl seit 2016 auch kirchliche Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden müssen, wird ihnen nach wie vor fehlende Transparenz vorgeworfen. Dieser Beitrag widmet sich insbesondere der Frage, ob die interne Aufsicht kirchlicher Stiftungen einer Reform oder zumindest klarer Kriterien bedarf, um dem Anspruch an eine moderne Governance gerecht zu werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: miriam.binggeli@unifr.ch
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IR-Paper 14 (Mai 2024)
Ludwig Rudolf von Salis als Kirchenrechtler
In seinem grossen Werk «Schweizerisches Bundesrecht» von 1893 sammelte der Schweizer Rechtsgelehrte Ludwig Rudolf von Salis die Rechtsprechung seit der Revision der schweizerischen Bundesverfassung von 1874. Weniger bekannt ist, dass er sich während seiner akademischen Karriere wiederholt mit dem Staatskirchenrecht auseinandersetzte. Ausführlich widmete er sich dem religiösen Erziehungsrecht, der Gleichstellung der Konfessionen und der Religionsfreiheit, worauf der Fokus dieses Beitrags liegt. Von Salis kritisierte dabei das Verhalten verschiedener Religionsgemeinschaften und wies auf rechtliche Probleme hin, die sich aus der Umsetzung der 1874 erstmals gewährten Religionsfreiheit ergaben. Immer wieder hielt er Staat und Behörden dazu an, die Religionsfreiheit korrekt umzusetzen, um damit den Vorstellungen eines «modernen Staates» gerecht zu werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: nicole.schmid2@unifr.ch
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IR-Paper 13 (Februar 2024)
Bekämpfung des Antisemitismus – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Der Staat hat die Verpflichtung, die jüdische Gemeinschaft zu schützen und Antisemitismus zu bekämpfen. Bestrebungen, die diesem Ziel dienen, gibt es in verschiedenen Bereichen. So werden jüdische Gemeinden bei den Sicherheitsaufwendungen unterstützt. Diskussionen werden beispielsweise über eine Strategie gegen Antisemitismus oder ein Verbot nationalsozialistischer Symbole geführt. Weitere aktuelle Themen sind ein Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus, Hasskommunikation im Internet sowie der Aufbau und Betrieb von Melde- und Fachstellen. Der Beitrag wirft auch einen Blick in andere europäische Staaten, so die Nachbarländer Deutschland und Österreich. Viele von ihnen haben Strategien gegen Antisemitismus verabschiedet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: lorenz.engi@unifr.ch
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IR-Paper 12 (November 2023)
Religion et État dans le Canton de Vaud, Mise à jour d'un pacte politique par la reformulation de l'article 169 de la Constitution
Dieser Artikel beleuchtet einen wenig bekannten Aspekt der Waadtländer Religionspolitik. Wenn über die Beziehungen zwischen Staat und Religion gesprochen wird, geht es in der Regel um die Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Bevor dieser Anerkennungsprozess jedoch weiterentwickelt wird, legt die Verfassung des Kantons Waadt in Artikel 169 Grundsätze fest. In diesem Paper wird vorgeschlagen, den Geist dieser Grundsätze durch eine Neuformulierung der beiden Absätze, aus denen sich Artikel 169 zusammensetzt, zu extrahieren. Diese semantische Übung ermöglicht es uns, einen politischen Pakt sichtbar zu machen, der der Waadtländer Bevölkerung vorgeschlagen wird. Darüber hinaus "umgeht" sie schwer definierbare Begriffe wie "spirituelle Dimension" oder "Grundwerte". Das Ergebnis ermöglicht es, die Frage der Religion im Kanton Waadt aus einem innovativen Blickwinkel zu betrachten, aus welchem die Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle spielt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: sylvain.odier@chuv.c
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IR-Paper 11 (November 2023)
Staatliche Ansprüche auf kirchliche Bauten
Im Zuge schwindender Mitgliederzahlen sinkt tendenziell der Bedarf an kirchlichen Gebäuden (Kirchen, Kirchgemeindehäuser, Pfarrhäuser). Es stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Kirchen ihre Liegenschaften verstärkt kommerziell nutzen sollten. Ein Aspekt, der dabei zu beachten ist, sind die staatlichen Ansprüche, die in Bezug auf kirchliche Liegenschaften bestehen. In einigen Kantonen besass früher der Staat die kirchlichen Liegenschaften, punktuell ist das heute noch der Fall. Weitere Einflüsse bestehen insofern, als kirchliche Liegenschaften teilweise durch den Staat mitbenützt werden dürfen. Insgesamt zeigt sich, dass insbesondere Kirchen keine Gebäude sind, die mit anderen Bauten schlechthin gleichzusetzen wären. Ihre Nutzung tangiert das öffentliche Interesse.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: lorenz.engi@unifr.ch
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IR-Paper 10 (April 2023)
Christoph Winzeler, Staatliches Religionsrecht (Religionsverfassungsrecht) der Schweiz, Ein Überblick über die wichtigsten Grundzüge
Dieser Beitrag erläutert wichtige Elemente des schweizerischen Religionsverfassungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Religionsfreiheit der Bundesverfassung und die in einer Mehrheit von Kantonen entwickelten Grundzüge für das Verhältnis des Staats zu den Religionen. Das staatliche Religionsrecht ist der vom Staat gesetzte Rahmen für Sein und Wirken der Religionen. Was sich innerhalb dieses Rahmens abspielt, liegt weitgehend im Ermessen der Religionsgemeinschaften und ihrer Mitglieder. Verfassungsrechtlich ist das Thema unter zwei Gesichtspunkten darzustellen. Einerseits steckt die Religionsfreiheit als staats- und völkerrechtlich garantiertes Grundrecht den erwähnten Rahmen ab. Andererseits bedarf das institutionelle Verhältnis des Staats zu den Religionen und Religionsgemeinschaften einer Regelung durch Verfassung oder Gesetz. Die Kantone unterscheiden zwischen «öffentlich-rechtlich anerkannten» Religionsgemeinschaften einerseits und den übrigen Religionsgemeinschaften andererseits. Letztere sind für ihren Rechtsverkehr dem Privatrecht unterworfen und können in wenigen Kantonen «öffentlich anerkannt», d.h. mit besonderen Rechten ausgestattet werden.
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IR-Paper 9 (Februar 2023)
Daniel Kosch, Staatskirchenrechtliche Körperschaften in Zeiten der Entkirchlichung
Im Vergleich mit der bis in die 1970er-Jahre dauernden Periode der Entstehung der heutigen staatskirchenrechtlichen Verhältnisse in der Schweiz haben sich die Religionslandschaft und das Mitgliedschaftsverhalten der Angehörigen der grossen anerkannten Kirchen tiefgreifend verändert. Ein Ende der Entkirchlichungsprozesse ist nicht absehbar. Das vorliegende IR-Paper benennt wesentliche Veränderungen, reflektiert ihre religionsrechtliche Relevanz und zeigt den Handlungsmöglichkeiten für die staatskirchenrechtlichen Körperschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich auf. Ein Ausblick formuliert sieben Grundhaltungen für einen konstruktiven Umgang mit dem tiefgreifenden Wandel.
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IR-Paper 8 (Dezember 2022)
Saskia Thomi, Müssen Religionsgemeinschaften gleichgeschlechtliche Paare trauen? – Eine grundrechtliche Betrachtung
Seit dem 1. Juli 2022 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz zivil heiraten. Was bedeutet diese staatliche Neuerung für Religionsgemeinschaften? Der vorliegende Beitrag untersucht aus einer grundrechtlichen Perspektive, ob Religionsgemeinschaften aufgrund der staatlichen Öffnung der Ehe «für alle» verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen.
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IR-Paper 7 (Mai 2022)
Lorenz Engi, Religion in der Schule – Ein Überblick
Im Zusammenhang mit der Präsenz des Religiösen in der öffentlichen Schule stellen sich viele Fragen. Das vorliegende Paper möchte einen
Überblick über die aktuelle rechtliche Lage in diesem Bereich verschaffen. Nach einer Betrachtung des rechtlichen Rahmens beleuchtet es zunächst das Thema des Religionsunterrichts. Danach wendet sich die Darstellung den Fragen zu, die sich im Zusammenhang mit religiösen Symbolen und Kleidungsstücken stellen. Anschliessend wird das Thema der Dispensationen beleuchtet, bevor noch auf einige besondere Unterrichtsinhalte eingegangen wird. Insgesamt zeigt die Analyse, dass das Themenfeld rechtlich weniger durchdrungen ist, als man annehmen könnte, und dass beträchtliche Spielräume für die Praxis bestehen.
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IR-Paper 6 (April 2022)
Erwin Tanner-Tiziani, Muslime und Musliminnen: zwischen gesellschaftlicher und rechtsgemeinschaftlicher Inklusion und Exklusion – drei aktuelle Beispiele aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland
Das zentrale Versprechen demokratisch-freiheitlich verfasster Rechtsstaaten lautet: Teil-sein, Teil-habe und Teil-nahme aller ihm unterworfener Menschen und Gewährleistung gleicher Freiheit für sie. Doch zeigt sich in der Praxis, dass sich diese Staaten schwer tun mit der Einlösung dieses Versprechens; ein Blick auf ihren Umgang mit den Angehörigen des Islams zeigt dies exemplarisch. Anhand der drei Staaten: Schweiz, Frankreich und Deutschland wird das gesellschaftliche und rechtsgemeinschaftliche Lavieren zwischen struktureller Inklusion und Exklusion der Muslime und Musliminnen aufgezeigt. Mit einem Appell für eine Streitkultur statt einer Leitkultur und gegen "Faith Waste" und "Enforced Silence of Faith" schliesst der Beitrag.
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IR-Paper 5 (04/2022)
Daniel Kosch, «Synodal» ist mehr als «dual» – Stärken und Entwicklungsbedarf der schweizerischen Kirchenstrukturen auf dem Weg zu einer synodalen Kirche
In Diskussionen um die Zukunft der römisch-katholischen Kirche spielt das Konzept der Synodalität eine zentrale Rolle. Gemäss Papst Franziskus ist der «Weg der Synodalität das, was Gott sich von der Kirche des 3. Jahrhunderts Jahrhunderts Jahrtausends erwartet». Da eine stärkere Beteiligung der Laien an Entscheidungen zu den zentralen Merkmalen einer synodalen Kirche gehört, ist es in der Schweiz notwendig, das Verhältnis zwischen Synodalität und dem für die hiesigen Kirchenstrukturen typischen «dualen System» zu klären. Dabei zeigen sich sowohl synodalitätsfördernde als auch synodalitätserschwerende Aspekte. Das duale System bietet daher gleichzeitig grosse Chancen und echte Herausforderungen für eine Kirche, die sich konsequent auf den Weg der Synodalität begibt.
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IR-Paper 4 (05/2021)
Lorenz Engi, Das Engagement von Kirchen in Abstimmungskämpfen, IR-Paper 4, Mai 2021
Die Beteiligung von öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen an Abstimmungskämpfen hat in neuerer Zeit Diskussionen ausgelöst, insbesondere im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative im Herbst 2020. Der vorliegende Beitrag analysiert die rechtlichen Grundlagen eines solchen Engagements. Dazu wird besonders die Grundfrage untersucht, ob und inwiefern die anerkannten Kirchen an die Grundrechte gebunden sind. Die Analyse kommt zum Schluss, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen sich unabhängig von einer besonderen Betroffenheit in einem Abstimmungskampf engagieren dürfen, dabei aber keine Erträge aus der Besteuerung juristischer Personen und keine Staatsbeiträge einsetzen dürfen. Zudem haben die Kirchen bei allfälligen Interventionen die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismässigkeit und der Sachlichkeit zu beachten.
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IR-Paper 3 (04/2021)
René Pahud de Mortanges/Barnaby Leitz, Zivilehe nach Schweizer Recht: Überflüssiges historisches Überbleibsel oder Baustein im Kampf gegen Zwangsheiraten?, IR-Paper 3, April 2021
Ich bin 19. Jahrhundert hatte das Verbot religiöser Hochzeiten vor staatlichen Ehen das Ziel, das Recht auf Eheschließung durchzusetzen und diskriminierende Praktiken, namentlich der katholischen Kirche, zu unterbinden. Letzteres scheint heute obsolet geworden, doch hat das Voraustrauungsgebot im heutigen Migrationszeitalter eine neue Existenzberechtigung. Der Staat verlangt und stellt damit sicher, dass Ehen in der Schweiz nach staatlichem Recht und den zugrundeliegenden Prinzipien geschlossen werden. Dies wirkt sich auf das Eheverständnis von Paaren aus, die mehr im Einklang mit religiösen-kulturellen Vorstellungen leben. Damit das Voraustrauungsverbot ihrer Existenzberechtigung gerecht werden kann, muss allerdings sein Anwendungsbereich de lege ferenda der heutigen eherechtlichen Vielfalt angepasst und seine Durchsetzbarkeit verbessert werden.
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IR-Paper 2 (08/2020)
Christian Reber/Lara Aharchaou, Die Kantone und ihre Beziehungen zu Religionsgemeinschaften – Unterschiedliche Strategien im Umgang mit religiöser Vielfalt, IR-Paper 2, August 2020
Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung für die Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften zuständig sind und zeigt neuere kantonale Entwicklungen auf, die eine Öffnung gegenüber dem religiösen Pluralismus zum Ziel haben.
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IR-Paper 1 (08/2020)
Christian Reber, Die Schweizer Armeeseelsorge auf dem Weg in die multireligiöse Zukunft, IR-Paper 1, August 2020
Die Armeeseelsorge bietet eine wichtige und zentrale Grundfunktion in der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Armeeangehörigen. Aufgrund der sich verändernden religiösen Landschaft ist auch die Armeeseelsorge herausgefordert, ihren Auftrag und ihre personellen und fachlichen Ressourcen zu hinterfragen, zu definieren und wenn nötig neu auszurichten. Bis anhin wurde die Armeeseelsorge ausschliesslich von Mitgliedern der kantonal anerkannten Kirchen ausgeübt. Die Öffnung für andere Kirchen und Religionsgemeinschaften entspricht der religiösen und weltanschaulichen Neutralität der Armee und ist ein wichtiger Schritt in die multireligiöse Zukunft.