Geschichte
Das Institut für Religionsrecht blickt auf eine lange Geschichte zurück, die in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurückreicht. 1956 legte Prof. Dr. Eugen Isele mit der Errichtung einer Dokumentationsstelle für Kirche und Staat den Grundstein für die Institution. Im Nachgang zum Zweiten Vatikanischen Konzil der Römisch-Katholischen Kirche wurde von 1972 bis 1975 in der Schweiz die Synode 72 durchgeführt. Dort wurde der Bedarf formuliert, das Kirchen- und Staatskirchenrecht verstärkt wissenschaftlich zu erforschen. Das führte zur Schaffung einer entsprechenden Institution an der damals noch stark katholisch geprägten Universität Freiburg. 1978 genehmigte der Senat der Universität die Gründung des Instituts. Anfang Februar 1979 nahm es unter der Leitung von Prof. Dr. Louis Carlen, Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Rechtsfakultät, seine Tätigkeit auf. Es gab auch die Buchreihe «Freiburger Veröffentlichung aus dem Gebiete von Kirche und Staat» heraus.
Nach der Emeritierung von Louis Carlen wurde die Institutsleitung zunächst von einem Dreiergremium bestehend aus Prof. Nicolas Michel, Prof. Pier V. Aimone und Prof. René Pahud de Mortanges übernommen. 1998 ging die Leitung vollständig auf Prof. René Pahud de Mortanges über. In diesem Jahr wurde auch die Buchreihe in „Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht“ (FVRR) umbenannt.
Angesichts des gesellschaftlichen Wandels wurde 2004 auch der Name des Instituts in Institut für Religionsrecht geändert und traten neue Statuten in Kraft.
Zwischen 2007 und 2011 beteiligte sich das Institut am Nationalen Forschungsprogramm 58, das sich mit den Beziehungen zwischen Religion, Staat und Gesellschaft auseinandersetzte.
Mit der Einführung der Mention Religionsrecht im Jahr 1994 erweiterte sich das Unterrichtsangebot des Instituts und ermöglichte den Studierenden seither eine Spezialisierung im Kirchen- und Religionsrecht auf Bachelor- und Masterstufe.
Von seinen Anfängen als Dokumentationsstelle bis heute will das Institut für Religionsrecht die politische und gesellschaftliche Diskussion um das Verhältnis von Staat und Religion in der Schweiz wissenschaftlich begleiten.