NewsPublikationsdatum 26.03.2025
Luzerner Regierung gibt päpstliche Vorrechte ab
Ein Postulat fordert den Verzicht des Kanton Luzern auf das Recht, gewisse Stellen innerhalb der katholischen Kirche besetzen zu können. Der Regierungsrat lehnt den vollständigen Verzicht ab, ist jedoch bereit, gewisse Wahlrechte abzugeben.
Der Luzerner Regierungsrat hat aufgrund der sogenannten „päpstlichen Vorrechte“ die Kompetenz, gewisse Stellen innerhalb der katholischen Kirche Luzern besetzen zu dürfen. Diese Rechte gehen auf ein Abkommen zwischen dem Kanton und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1926 zurück.
Schon 2023 hatte der Kanton die Wahlrechte bis auf vier reduziert. Bei diesen verbleibenden vier handelte sich um Wahlrechte bezüglich der Kollegiatsstifte St. Michel in Beromünster, St. Leodegar in Luzern, der Jesuitenkirche Luzern und des Klosters St. Urban. Der Grund für das Beibehalten von gerade diesen Wahlrechten war die für den Kanton kulturelle und historisch grosse Bedeutung dieser Einrichtungen.
Das Postulat der Kantonsrätin Rahel Estermann der Grünen Luzern forderte dann 2024 den vollständigen Verzicht der päpstlichen Vorrechte. Es sei nicht mehr zeitgemäss, dass sich der Kanton so stark in die Angelegenheiten der Kirche einmische. Weiter sei es unschlüssig, warum der Kanton vier Wahlrechte behalte, wenn er doch auf die restlichen verzichtet hatte. Und schliesslich sei die Wahl lediglich noch ein Verwaltungsakt, denn de facto laufe diese so ab, dass der Kantonsrat einfach die Person akzeptiert, die das Bistum Basel vorschlägt.
Der Regierungsrat ist nach wie vor der Meinung, der Kanton habe ein Interesse daran, gewisse Stellen innerhalb der Kirche besetzen zu können – so könnten unter Anderem „kritische Berufungen“ verhindert werden. Wichtig sei dies vor allem bei jenen Stellen, die der Kanton finanziert oder solchen, die grosse öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen. Darum will der Kanton die Wahlrechte für die Besetzung der Vorsteher der Kollegiatsstifte und der Präfekten der Jesuitenkirche behalten.
Bis auf diese beiden Wahlrechte verzichtet der Luzerner Regierungsrat aber also von nun an auf seine päpstlichen Vorrechte.