Rechtsgutachten und Rechtsberatung
In Fragen des Religionsrechts erteilt das Institut gerne Auskunft und fertigt Gutachten an.
Das Institut für Religionsrecht hat seit Beginn seines Bestehens etliche Rechtsgutachten (siehe Auflistung) verfasst, wobei verschiedene Rechtsfragen in Form von Beurteilungen und Studien behandelt wurden.
Darüber hinaus nimmt das Institut aber auch andere Aufträge in Form der Rechtsberatung (siehe Auflistung) an, wie namentlich die Hilfeleistung bei der Erstellung von kirchlichen Erlassen oder bei der Neuordnung von kirchlichen Erlasssammlungen.