Hinweise zu schriftlichen Arbeiten
Sie möchten am Lehrstuhl für Privatrecht IV eine Proseminar-, eine Seminar-, eine Master-, eine Forschungsarbeit oder einen Praktikumsbericht verfassen? Dies alles ist bei uns in den Rechtsgebieten, mit denen wir uns beschäftigen, möglich (OR AT, OR BT, Haftpflichtrecht und privates Baurecht).
Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte zwei Wochen vor dem Starttermin Ihrer Arbeit (ausgenommen den Praktikumsbericht) per E-Mail an Frau Tanja Gauch, mit der Bitte um Zuteilung eines Themas. Einzig für Masterarbeiten haben Sie sich beim Dekanat zu melden. Bitte beachten Sie, dass wir jeweils zwischen dem 1. Juli und dem 15. August keine Themenanfragen bearbeiten. Dies betrifft jedoch nicht die Herausgabe von Themen. Wenn Sie im Sommer eine Arbeit (auch Masterarbeit) vor dem 15.8. schreiben wollen, senden Sie uns Ihre Anfrage deshalb bis spätestens am 20. Juni.
Für die übrigen Vorgaben gelten die einschlägigen Reglemente und Weisungen der Fakultät. Insbesondere zu beachten ist auch die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten.
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Bachelor
Praktikumsbericht
Praktikumsberichte können Seminararbeiten ersetzen. Bitte nehmen Sie vor dem Praktikum mit uns Kontakt auf, um unser Einverständnis einzuholen. Wird ein Praktikumsbericht als Ersatz einer Seminararbeit akzeptiert, so haben Sie uns nach zwei Wochen Ihres Praktikums zu kontaktieren, damit das Thema Ihres Berichts festgelegt werden kann.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Hinweise unseres Lehrstuhls zu schriftlichen Arbeiten und die einschlägigen Reglemente und Weisungen der Fakultät.
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Master
Seminararbeit
Bei uns besteht für Seminararbeiten zusätzlich die Möglichkeit, einen zum vorgegebenen Thema "erfundenen" Bundesgerichtsentscheid originalgetreu zu verfassen. Die besonderen Regeln die dabei zu beachten sind finden Sie hier.
Masterarbeit
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Masterarbeit verfassen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat, das dann den Lehrstuhl auffordern wird, auf den von Ihnen gewünschten Anfangstermin ein Thema festzulegen. Rechnen Sie bei Ihrer Terminplanung auch die Zeit ein, die dieser "Dienstweg" beansprucht.
Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten, der dem Dekanat mit der Anmeldung für die Masterarbeit mitgeteilt werden muss, kann die Kandidatin oder der Kandidat die Masterarbeit auch in Form eines Bundesgerichtsurteils (siehe Bemerkungen unseres Lehrstuhls zu den Seminararbeiten) verfassen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Hinweise unseres Lehrstuhls zu schriftlichen Arbeiten und die Angaben in den einschlägigen Reglementen und Weisungen der Fakultät.
Forschungsarbeit
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Forschungsarbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat Email in Verbindung, damit die Einzelheiten besprochen werden können. Erst dann erfolgt die Einschreibung beim Dekanat. Idealerweise dient eine Forschungsarbeit dazu, ein Dissertationsprojekt anzubahnen, dass Sie dann nach Abschluss Ihres Masterstudiums in Angriff nehmen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Hinweise unseres Lehrstuhls zu schriftlichen Arbeiten sowie die Angaben in den einschlägigen Reglementen und Weisungen der Fakultät.