Tagungen

Donnerstag, 14. November 2024: 9. Forum für Verwaltungsrecht «Ausgewählte Fragen zum öffentlichen Entschädigungsrecht»

Wenn Handlungen und Unterlassungen von Behörden und anderen öffentlichen Aufgabenträgern Dritte schädigen, stellt sich rasch die Frage nach der Haftung. Aufgrund des Legalitätsprinzips wird der Staat nur entschädigungspflichtig, sofern und soweit hierfür eine genügende gesetzliche Grundlage besteht. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind nicht in einem einzigen Erlass kodifiziert, sondern in einem Gefüge von historisch-organisch gewachsenen Erlassen des Bundes- und
des kantonalen Rechts zu ermitteln.

Das 9. Forum versucht, die Vielfalt an Anspruchsgrundlagen, Haftungsvoraussetzungen und Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche einzufangen und systematisch einzuordnen und dabei ausgewählte Fragen zu vertiefen. Im Fokus stehen dabei die Haftung nach den allgemeinen (und besonderen) Haftungsgesetzen von Bund und Kantonen (Staatshaftung), der Entschädigungsanspruch aus materieller Enteignung sowie die Vertrauens- und die Billigkeitshaftung.

Die Tagung richtet sich an Juristinnen und Juristen aus Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wissenschaft.

Frühere Tagungen

  • Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Freiburg – Tagung vom 9. Dezember 2021

    Die Vorgänge und Abläufe in der Verwaltung galten traditionell als vertraulich und geheim. Der Kanton Freiburg hat in seiner neuen Verfassung vom 16. Mai 2004 mit dem Grundrecht auf Information und dem allgemeinen Einsichtsrecht in amtliche Dokumente einen Paradigmenwechsel eingeführt. Zur Verwirklichung dieses Grundrechts hat der Grosse Rat ein Gesetz erlassen (das sog. InfoG), das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.

    Im Rahmen einer Tagung wurde eine Standortbestimmung vorgenommen. Dabei ging es einerseits um die Frage, ob und inwieweit das Öffentlichkeitsprinzip verwirklicht ist und gelebt wird. Andererseits sollte die Tagung juristische und praktische Anwendungsprobleme ausloten und allfällige Lücken oder Ungereimtheiten des bestehenden gesetzlichen Rahmens benennen.

    Die Tagung richtete sich an alle, die als Anspruchsteller oder als Rechtsanwendende mit dem Gesetz zu tun haben – von den Behörden der zentralen und dezentralen Verwaltung, der Öffentlichkeit (insbesondere Medien) bis hin zur Schlichtungsbehörde und dem Kantonsgericht. Sie sollte allen Involvierten Gelegenheit bieten, ihre Sichtweise auf das Gesetz und seine Anwendung einbringen und diskutieren zu können.

  • Forum für Verwaltungsrecht – «Brennpunkt Verfügung»

    Forum für Verwaltungsrecht

    Tagung «Brennpunkt Verfügung» vom 23. September 2021

    Die Verfügung spielt im Verwaltungsrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden eine herausragende Rolle. Sie ist die zentrale Handlungsform zur Regelung von öffentlich-rechtlichen Rechten und Pflichten im Einzelfall. Sie geht aus einem förmlichen, gesetzlich geregelten Verfahren hervor und bildet (in der Regel) einziger Anknüpfungspunkt für ein Beschwerdeverfahren.

    Das 8. Forum nimmt die Handlungsform der Verfügung in den Brennpunkt und beleuchtet dabei verschiedene Fragestellungen, die sowohl in der Praxis als auch in der Rechtswissenschaft von Bedeutung sind. Dazu gehören etwa die Analyse der verschiedenen Zugänge zum Verfügungsbegriff, die damit verbundenen Abgrenzungen zu Anordnungen ohne Verfügungscharakter, die Voraussetzungen des Anspruchs auf den Erlass einer Verfügung, die Verfügungskompetenzen von dezentralen Verwaltungsträgern und Beliehenen oder die Rechtsfolgen von Form- und Eröffnungsfehlern.

    Isabelle Häner/Bernhard Waldmann (Hrsg.), 8. Forum für Verwaltungsrecht, Brennpunkt «Verfügung», IDÉ Band 22

    Growth Publisher Law

  • Forum für Verwaltungsrecht - «Staatliche Aufsicht über die Wirtschaft und ihre Akteure»

    Forum für Verwaltungsrecht

    Tagung «Staatliche Aufsicht über die Wirtschaft und ihre Akteure» vom 8. November 2018

    Das 7. Forum für Verwaltungsrecht behandelte die staatliche Aufsicht über die Wirtschaft und ihre Akteure. Nach einer allgemeinen Einführung zum Recht der Wirtschaftsaufsicht folgten bereichsübergreifende Referate zur Aufsicht über den Marktzutritt und zur laufenden Aufsicht. Behandelt werden insbesondere die Instrumente der Aufsicht, besondere verfahrensrechtliche Aspekte und Fragen des Rechtsschutzes für die Beaufsichtigten. In Ateliers wurden diese Ausführungen für den Bereich der Heilmittel und der Produktesicherheit vertieft. Die Tagung schloss mit einem Referat zu den neuen Entwicklungen in der Finanzmarktaufsicht.

    Tagungsband

Informationen

 

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Anmeldung

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